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Im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge (= Schenkung) biete ich Ihnen
folgende Leistungen an:

  • Gestaltungsberatung hinsichtlich Übertragungsmöglichkeiten
  • Vermögensaufstellungen
  • Schenkungsteuererklärungen

Da die Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden können, empfiehlt es sich, beizeiten mit der Übertragung entbehrlichen Vermögens zu beginnen.
Bitte kontaktieren Sie mich frühzeitig.


Im Erbfall fertige ich ebenfalls für Sie

  • Vermögensaufstellungen
  • Erbschaftsteuererklärungen