Grundsteuererklärung - Frist verlängert bis 31.01.2023 (Bayern bis 30.04.2023)
- Von der Grundsteuerreform sind circa 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) in ganz Deutschland betroffen. Die Reform stellt damit eines der größten Projekte der Steuerverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte dar.
- Damit die Städte und Gemeinden auf Basis der neuen grundsteuerrechtlichen Bewertung wirksam ihre Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erheben können, bedarf es für jede einzelne wirtschaftliche Einheit einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts gegenüber dem Finanzamt.
- Die Mehrheit der Länder folgt dem Bundesmodell und setzt damit das Bundesgesetz um. Fünf Länder machen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch und haben ein eigenes Grundsteuermodell entwickelt.
Quelle: BMF
In der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 sind daher Millionen von Erklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuerwerte einzureichen.
Detailinformationen finden Sie
für Bayern https://www.grundsteuer.bayern.de
für Hessen https://www.grundsteuer.hessen.de
Am 31.01.2023 wurde die Frist für Bayern bis 30.04.2023 verlängert.
Weitere Hilfestellungen und Infos für Bayern wurden durch das Landesamt für Steuern am 22.02.2023
veröffentlicht. Hier wird auch Stellung bezogen zu evtl. Fehlern bei der Einreichung:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/2023-02-22_Pressemittelung_Grundsteuerreform_Haeufige_Fehler_Grundsteuererklaerung.pdf