Unter Beachtung der Vorschriften aus HGB und EStG und der Bundessteuerberaterkammer erstelle ich für Sie Jahresabschlüsse für natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Für nicht buchführungspflichtige Unternehmen:
- Einnahmen-/Überschussrechnung
- Anlagevermögen
- Anlage EÜR mit AVEÜR
Für buchführungspflichtige Unternehmen:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anlagevermögen
- Erläuterungsbericht
- Anhang
- Offen- bzw. Hinterlegung Unternehmensregister
- Übermittlung E-Bilanz Finanzamt
- Übermittlung der Daten an Kreditinstitute (sofern gewünscht und Schnittstellen verfügbar)
Im Rahmen der Jahresabschlussgespräche werden Ihre individuellen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte noch einmal detailliert durchgesprochen sowie Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.