Claudia Mäder   Steuerberaterin

Partnerin an Ihrer Seite


PHOTOVOLTAIKANLAGEN


Eine ganze Reihe von gesetzlichen Änderungen der steuerlichen Modalitäten sind in den letzten Jahren kurzfristig oder sogar rückwirkend in in Kraft getreten. 

Trotz diverser Befreiungsvorschriften sollten Sie dennoch als künftiger Betreiber einer Photovoltaik-Anlage vor dieser Investition unbedingt klären: 

-  Wer soll Unternehmer sein ?    (=auf wessen Rechnung soll die Anlage gekauft werden)

-  Wie sind die Fragebögen der Energieversorger/des Finanzamts auszufüllen ?

-  Welche laufenden Pflichten ergeben sich gegenüber dem Finanzamt? 

-  Für welches Jahr kann ich welche Steuervergünstigungen beanspruchen?  Ist ggf. ein Abzug eines Investitionsabzugsbetrags bereits im Jahr vor der Anschaffung möglich?

-  Wie berechnet sich das Ergebnis aus der Photovoltaikanlage ?

-  Wie wirkt sich das auf meine Einkommensteuererklärung aus?

-  Welche Steuererklärungen müssen am Jahresende eingereicht werden?


Hierzu der Flyer der Bayer. Finanzbehörden: 
https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_zu_Photovoltaikanlagen_Dezember_2023.pdf